Corona

Unser Hygienekonzept

Der Wimsheimer Kleider- und Spielzeugbasar ist ein sortierter Kinderkleider- und Spielzeugbasar und wird vom Förderverein WimsKids e.V. über 2 Tage veranstaltet. Der Verein nimmt bei dem Basar gut erhaltene Kinderkleidung und Spielzeug von Verkäuferinnen an und verkauft sie in Kommission. Ehrenamtliche Helferinnen nehmen die Ware 2 Tage vor dem Basar entgegen und legen sie aus. Wie im Supermarkt wählen die Kunden die ausgezeichnete Ware in Selbstbedienung aus und bezahlen an Zentralkassen. Nicht verkaufte Ware holen die Verkäufer am Abend des letzen Basartages wieder ab.

Der Wimsheimer Kleider- und Spielzeugbasar findet in der Hagenschießhalle in Wimsheim statt. Die Hagenschießhalle umfasst eine Fläche von 800 Quadratmetern. Der Außenbereich vor der Halle wird je nach Witterung zum Kuchenverkauf genutzt.

.Dieses Hygienekonzept wird aufgestellt, um den Gesundheitsschutz für alle, die am Basar teilnehmen, sicherzustellen. Dabei richten wir uns nach den offiziellen Vorgaben (4-stufiges System) von Baden-Württemberg für den Einzelhandel (auch Flohmärkte).

Der Verkauf wird am 18./19.3.2023 von 9 bis 18 Uhr und 9 bis 13 Uhr stattfinden.

ALLGEMEINE HYGIENE

1.1 Aushänge

In den Räumen sind die Verhaltensregeln bezüglich der persönlichen Hygiene und der Maskenpflicht ausgehängt. Im Außenbereich weisen Schilder auf die Maskenpflicht und die Abstandsregeln von 1,5m hin.

1.2 Kommunikation der Regeln

Die Basarleitung überwacht die Einhaltung der folgenden Regeln und hält diese selbst ein. Die Teilnehmenden werden durch die Basarleitung ausdrücklich auf die Verhaltensregeln mittels Durchsagen hingewiesen.

1.3 Covid-Symptome

Personen mit Anzeichen einer Erkältung, unklarem Fieber oder anderen für Covid-19 typischen Symptomen dürfen die Räume nicht betreten und werden abgewiesen. Sie sollen schnellstmöglich einen Coronatest durchführen lassen. Entdeckt die Basarleitung bei sich selbst Anzeichen einer Covid-19-Erkrankung, meldet sie sich krank und lässt umgehend einen PCR-Test vornehmen. Personen, die aktuell positiv getestet worden sind, sind vom Basar bis zu ihrer Genesung ausgeschlossen.

1.4 Maskenpflicht

Alle Personen, die am Basar teilnehmen oder in dieser Zeit das Gemeindezentrum betreten, müssen einen Mund-Nasenschutz entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung tragen. Ausgenommen sind nur Kinder bis zum Schulalter. Personen ab dem Schulalter, die keinen Mundschutz tragen, dürfen das Gemeindezentrum während der Veranstaltung nicht betreten, auch dann nicht, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Sie werden abgewiesen.

1.5 Berechtigungsnachweis 3G

Als Berechtigungs-Nachweis muss eines der drei folgenden Dokumente genutzt werden:

  • Getestet: Offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest), welches bei der Ankunft maximal 24 Stunden alt sein darf. Ein negatives Testergebnis wird ab einem Alter von 6 Jahren benötigt. Bitte beachten Sie: Es werden nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert. Wenn eine sogenannte Firmen-/Behördenbestätigungen für Schnelltests keine Uhrzeit aufweist, ist diese Bestätigung nur für den Tag der Ausstellung gültig, nicht für den Folgetag. Die Firmen-/Behördenbestätigung muss in jedem Fall immer unterschrieben sein.
  • Vollständig geimpft: Bitte bringen Sie Ihren offiziellen Impfnachweis (zum Beispiel digitaler Impfnachweis) bzw. Impfpass mit. Der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein.
  • Genesen: Bitte bringen Sie Ihr positives PCR-Testergebnis mit, das mindestens 28 Tage zurückliegt oder Ihren Genesennachweis. Sollte Ihr positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, müssen Sie zusätzlich Ihren offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass mitbringen. Als Nachweis muss der Original Impfpass vorgelegt werden. Ab dem Zeitpunkt der Impfung gelten die Personen als vollständig immunisiert.

1.6 Sanitäranlagen

Die Sanitäranlagen dürfen jeweils nur von einer Person zur Zeit genutzt werden. Es hängen Poster zum hygienischen Händewaschen aus.

1.7 Lüften

Vor und nach den Auf- und Abbauarbeiten sowie zwischen den Verkaufsstunden wird die Halle gelüftet.

1.8  Corona Warn-App

Den Teilnehmern des Wimsheimer Kleider- und Spielzeugbasar wird empfohlen, die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts auf ihrem Smartphone zur Kontaktnachverfolgung zu nutzen. Diese Maßnahme ist freiwillig und wird nicht kontrolliert.

1.9 Meldepflicht für alle Teilnehmer

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m §8 und §36 des Infektionsschutzgesetzes sind sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen bei Basarbeteiligen dem Gesundheitsamt am Wohnort sowie dem Veranstalter zu melden.

SCHUTZ DER EHRENAMTLICHEN HELFER

2.1 Abstand

Die Helferinnen werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie zu Personen, mit denen sie nicht im selben Haushalt leben, einen Abstand von 1,5 Metern halten sollen.

2.2 Mund-Nasen-Bedeckung

Alle Helferinnen, Besucher und die Basarleitung tragen während ihrer Mithilfe FFP2-Masken zur Mund-Nasen-Bedeckung in den Innenräumen. Auch im Außenbereich sollen Helferinnen Masken tragen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

SCHUTZ DER KUNDEN

3.1 Vorab-Registrierung

Käufer müssen sich vor dem Verkauf über basarlino für den Einkauf anmelden. Alle Käufer müssen bei der Registrierung ihren Namen, Vornamen und eine E-Mail Adresse angeben. Auch Kinder müssen separat angemeldet werden. Diese Daten werden spätestens vier Wochen nach dem Basar vernichtet.

3.2. Anmeldung

Bei ihrer Ankunft werden die Käufer im Außenbereich kontrolliert. Dort wird auch der Berechtigungsnachweis 3G kontrolliert. Hierbei soll möglichst die Cov-Pass Check App des Robert Koch-Instituts eingesetzt werden.

3.3 Abstand

Alle Personen sollen während des Basars mindestens 1,5 m in jede Richtung Abstand zu Personen halten, mit denen sie nicht in einem Haushalt wohnen. Es ist ein getrennter Ein- und Ausgangsbereich eingerichtet. Der Eingang erfolgt über den Zugang der SportlerInnen und der Ausgang über das Foyer. Es ist eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung wird von den Helfern kontrolliert.

3.4 Maskenpflicht

Im gesamten Veranstaltungsbereich – beginnend mit der Warteschlange – gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

4.5 Handdesinfektion

Desinfektionsmittel steht für Kunden am Eingang und Ausgang bereit.

4.6 Zeitfenster

Die Kunden können vorab ein Zeitfenster zum Einkaufen buchen. Jedes Zeitfenster umfasst 45min während dem sie einkaufen dürfen. Die Kunden werden gebeten 15min vor Beginn der Einkaufszeit zu erscheinen, so dass ein pünktlicher Einlass gewährleistet werden kann. Vor der Halle in der Warteschlange sind medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen.

4.8 Reinigung der Kontaktflächen während dem Basarverkauf

Die Kontaktfächen werden stündlich nach jedem Zeitfenster gereinigt. Dazu gehören die Kassentische sowie die Kontaktflächen beim Kuchenverkauf.

SCHUTZ DER VERKÄUFER

4.1 Warenabgabe und Abholung

Verkäufer können sich ab sofort online registrieren. Die Warenannahme und Rückgabe erfolgt im Außenbereich der Halle und ist auf mehreren Zeitfenster nach Verkäufernummern aufgeteilt. Hierbei gilt die Maskenpflicht. Es sind medizinische oder FFP2-Masken zu tragen.